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Energieverbrauchsausweis - EAV
Für alle Gewerbeobjekte, für Wohnhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten aller Baujahre und für Wohnhäuser deren Bauantrag nach dem 01. November 1977 gestellt wurde können verbrauchsorientierte Energieausweise erstellt werden.
Für die Bearbeitung benötigen wir von Ihnen Angaben zum Gebäude, der Heizungsanlage und die Energieverbräuche aus drei aufeinanderfolgenden Jahren. Füllen Sie hierzu das für Ihr Objekt passende Datenformblatt aus und senden Sie es uns ausgefüllt zur Bearbeitung zu.
Hier finden Sie eine Entscheidungshilfe zur Prüfung, ob die erforderlichen Bearbeitungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Sie können das Datenformblatt in unserem Sekretariat anfordern oder direkt auf dieser Seite als PDF-Datei herunterladen.
Nach Eingang des durch Sie ausgefüllten Datenformblatts erstellen wir den Energieverbrauchsausweis und senden Ihnen diesen in einfacher Ausfertigung zusammen mit unserer Kostenrechnung zu. |
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