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Energieausweise Seit Sommer 2008 wurden Energieausweise für Bestandsgebäude schrittweise eingeführt. Bei Ver-mietung oder Verkauf von Wohn- und Gewerbe-immobilien müssen diese durch den Eigentümer potenziellen Mietern oder Käufern zugänglich gemacht werden.
Für die Ausstellung von Energieausweisen sind zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden möglich.
Zur Information, welcher Energieausweis für Ihr Objekt ausstellbar ist, ob Ihr Objekt unter die Wahlfreiheit fällt und welche Daten Sie zur Verfügung stellen müssen, klicken Sie bitte hier.
Zur Besprechung Ihres individuellen Vorhabens setzen Sie sich bitte mit Herrn Dipl.-Ing. Thomas Stein telefonisch unter 0 23 66/50 05 81 in Verbindung. |
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